Bereits seit 1972 besteht die aktuelle Regelung „Rechts vor Links“ in der Büchelbergstraße. In der Vergangenheit musste sich der Gemeinderat bereits das eine oder andere Mal mit Anträgen auf eine Änderung in eine Vorfahrstraße befassen, so auch in der Sitzung am 10.02.2021 aufgrund eines Antrages der AfD Haibach.
Wir, die CSU Haibach, sind davon überzeugt, dass die Entscheidung aus dem Jahr 1972 richtig war. Die aktuelle „Rechts vor Links“-Regelung soll den Zweck erfüllen, dass an den Einmündungen abgebremst werden muss und dient damit der Verkehrsberuhigung und der Geschwindigkeitsreduzierung. Sie schafft die größtmögliche Chance, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die vorgegebene 30 km/h Regelung halten. Die Straße wird von vielen Familien als Fuß- und Radweg auf dem Weg in die Kindergärten und die Schule genutzt. Im Vordergrund der aktuellen Regelung steht damit der Schutz unserer Kinder, Familien und Bürger. Wer jetzt eine Vorfahrtstraße fordert, spielt fahrlässig mit der Gesundheit unserer Kinder und Bürger.
Wir, die CSU Haibach, sind davon überzeugt, dass die Entscheidung aus dem Jahr 1972 richtig war. Die aktuelle „Rechts vor Links“-Regelung soll den Zweck erfüllen, dass an den Einmündungen abgebremst werden muss und dient damit der Verkehrsberuhigung und der Geschwindigkeitsreduzierung. Sie schafft die größtmögliche Chance, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die vorgegebene 30 km/h Regelung halten. Die Straße wird von vielen Familien als Fuß- und Radweg auf dem Weg in die Kindergärten und die Schule genutzt. Im Vordergrund der aktuellen Regelung steht damit der Schutz unserer Kinder, Familien und Bürger. Wer jetzt eine Vorfahrtstraße fordert, spielt fahrlässig mit der Gesundheit unserer Kinder und Bürger.
Die Meinung zur Änderung in eine Vorfahrstraße war eindeutig. Hier sprechen sich 81,25 % gegen eine Umsetzung aus. Beim Thema Parksituation gibt es keine klare Tendenz. Hier sind 56 % für die Beibehaltung der aktuellen Regelung und 44 % wünschen sich eine Neuregelung.
42 % der Befragten weisen bei ihrer Rückmeldung nochmals extra darauf hin, dass bei einer Umwandlung in eine Vorfahrstraße ihrer Meinung nach die Büchelbergstraße zu einer „Rennstrecke“ wird, die Geschwindigkeitsbegrenzung erst recht ignoriert wird und mit mehr Unfällen mit Verletzten zu rechnen ist. Die aktuellen Regelungen („Rechts vor Links“, Fußgängerampel und Zebrastreifen) werden bereits heute schon oftmals missachtet.
Viele Anwohner nutzten diese Chance, um ihre Vorschläge und Anliegen vorzubringen. So wurde u. a. der Vorschlag unterbreitet, den Verkehr durch Umbaumaßnahmen (Parkbuchten schaffen) oder durch das Einzeichnen von wechselseitigen Parkflächen mit entsprechendem Abstand den Verkehr „zu beruhigen“. Ebenfalls wurde angeregt, die Breite der Gehwege zu überprüfen und anzupassen. Auch eine Möglichkeit ein Einbahnstraßensystem zu schaffen, wurde vorgeschlagen.
Die anstehenden Umbauarbeiten aufgrund der Kanalertüchtigung in der Büchelbergstraße werden sicherlich die Möglichkeit bieten, die eine oder andere Idee umzusetzen. Wir werden die Vorschläge der Bürger und die Ergebnisse aus dem Verkehrsgutachten nutzen, um ein Konzept für die bestmögliche Umsetzung zu entwickeln und in die Tat umzusetzen.